Art. 1 Gegenstand und Grundsätze

Art. 1 Gegenstand und Grundsätze

Direktreferenz: Art. 1 aMWSTG
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Art. 1 Abs. 1 - C(0), Verw(0), L(0), RZ(0)

Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer).

Art. 1 Abs. 2 - C(0), Verw(0), L(0), RZ(0)

Die Erhebung erfolgt namentlich nach dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität mit Anrechenbarkeit der Vorsteuer sowie unter Berücksichtigung der Überwälzbarkeit und der Wirtschaftlichkeit der Erhebung.


 
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