Art. 1 Gegenstand und Grundsätze
Art. 1 Gegenstand und Grundsätze
Direktreferenz: Art. 1 aMWSTG
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Art. 1 Abs. 1 - C(0), Verw(0), L(0), RZ(0)
Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer).
Art. 1 Abs. 2 - C(0), Verw(0), L(0), RZ(0)
Die Erhebung erfolgt namentlich nach dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität mit Anrechenbarkeit der Vorsteuer sowie unter Berücksichtigung der Überwälzbarkeit und der Wirtschaftlichkeit der Erhebung.
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